Verantwortung

Unternehmensleitbild

  • Wir stellen die Zufriedenheit unserer Bewohner sowie eine hohe Pflegequalität in den Vordergrund unserer täglichen Arbeit und verstehen die kompetente Führung unserer Häuser als unseren Auftrag.
    Wir sind offen für Neues und Innovatives. Bewährtes soll erhalten und Tradition gewahrt werden, in dem Bestreben uns weiterzubilden und dem aktuellen Kenntnisstand anzupassen.
  • Die Individualität und Menschenwürde des einzelnen wird in unserer Arbeit berücksichtigt. Bereichsübergreifend passen wir individuelle Situationen an und bieten die Möglichkeit einer umfassenden Versorgung.
    Wir streben durch unsere professionelle und aktivierende Pflege den Erhalt oder die Wiedererlangung der Unabhängigkeit des Bewohners an.
  • Mitarbeiterzufriedenheit ist ein hohes Ziel unserer Einrichtungen, denn nur so lässt sich Kundenzufriedenheit erlangen. Durch die fachlichen und persönlichen Entwicklungs- und Bildungsmöglichkeiten stärken wir die Mitarbeitenden in ihrer Eigenverantwortlichkeit.
  • Wir unterstützen die neuen Mitarbeitenden durch ein strukturiertes Einarbeitungskonzept.
  • Kommunikation wird als wesentlicher Bestandteil einer funktionierenden Arbeit verstanden. Diese wird durch zielorientierten Informationsfluss innerhalb des Hauses gefördert. Zudem werden durch regelmäßigen Austausch mit uns angeschlossenen Einrichtungen Synergieeffekte genutzt.
    Öffentlichkeitsarbeit ist für uns ein wesentliches Qualitätsmerkmal, vor allem im regionalen Umfeld.
  • Wir als Träger der Einrichtung sind dafür verantwortlich, dass Maßnahmen zur Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und im KVP (kontinuierlichem Verbesserungsprozess) überprüft werden.

Charta der Rechte Hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Artikel 1 – Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe und auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können.

Artikel 2 – Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden.

Artikel 3 – Privatheit
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre.

Artikel 4 – Pflege, Betreuung und Behandlung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung.

Artikel 5 – Information, Beratung und Aufklärung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung.

Artikel 6 – Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Artikel 7 – Religion, Kultur und Weltanschauung
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.

Artikel 8 – Palliative Begleitung, Sterben und Tod
Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben.

Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

Zum Leben unser Bewohner gehören Medizinprodukte, die ihren Alltag erleichtern. Zum Qualitätsverständnis unseres Hauses gehört die Übernahme der Verantwortung für die sach- und fachgerechte Anwendung sowie die Gewährleistung der Sicherheit der Medizinprodukte.

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist seit dem 01. Januar 2017 gesetzlich neu geregelt.

Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt entsprechend § 6 der MPBetreibV folgende Aufgaben wahr:

    • Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
    • Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
    • die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.

Gemäß § 6 Medizinprodukte-Betreiberverordnung hat die „PRAETORIUS AG“ für alle im Verbund stehenden Häuser eine Beauftragte für Medizinproduktesicherheit bestellt.

Frau Mechthild Wagner

Auf der Horst 1
32289 Rödinghausen

Telefon: 0 57 46 / 93 76 – 721
Fax: 0 57 46 / 93 76 – 778
E-Mail: mp-sicherheit@haus-ravensberg.de